Elektronische Kasse melden

Wir möchten Sie auf eine gesetzliche Mitteilungspflicht hinweisen, die alle Unternehmer betrifft, die ein elektronisches Aufzeichnungssystem (z. B. elektronische Registrierkasse, PC-Kasse, Tablet-Kasse) im Einsatz haben.

Zum 31.07.2025 müssen alle elektronischen Aufzeichnungssysteme, die vor dem 01.07.2025 angeschafft wurden, dem Finanzamt elektronisch über einen amtlich vorgeschriebenen Vordruck gemeldet werden.

Wichtiges in Kürze:

  • Meldepflichtig sind alle vorhandene elektronischen Aufzeichnungssysteme (eAs).
  • Das online Kassenbuch von DATEV Unternehmen online ist kein eAs.
  • Die Meldung erfolgt je Betriebsstätte. Sind dort mehrere eAs im Einsatz, genügt eine zusammengefasste Meldung.
  • Neuanschaffungen ab dem 01.07.2025 müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.
  • Auch Außerbetriebnahmen müssen innerhalb eines Monats gemeldet werden.

Die Meldung kann entweder:

  • durch Sie selbst über das ELSTER-Portal erfolgen oder
  • durch uns als steuerlichen Vertreter vorgenommen werden.

Für die eigenständige Meldung über ELSTER (https://www.elster.de/) benötigen Sie ein aktiviertes ELSTER-Benutzerkonto. Die Registrierung kann bis zu zwei Wochen in Anspruch nehmen.

Wenn Sie möchten, dass wir die Meldung für Sie übernehmen, stellen wir Ihnen ein Online-Formular zur Erfassung der erforderlichen Daten zur Verfügung. Den Link finden Sie am Ende dieser Seite. 

Unsere Abrechnung erfolgt nach Aufwand, erfahrungsgemäß mit ca. 50 € netto je Meldung.

Frist: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular bis spätestens 30.06.2025 zu.

Ohne Rückmeldung bis zu diesem Termin gehen wir davon aus, dass Sie die Meldung selbst übernehmen.

Für Aufträge, die uns erst im Juli 2025 erreichen, können wir keine fristgerechte Meldung mehr garantieren.

Für zukünftige Neuanschaffungen oder Außerbetriebnahmen finden Sie bald auf unserer Homepage ein separates Formular. Bitte leiten Sie dieses ausgefüllt an die für Sie zuständige Person in unserem Haus weiter.