Hinweisgeberschutzsystem nach dem HinSchG

Hier können Sie Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien sicher melden. Ihre Meldung kann anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten erfolgen. Wenn Sie Ihren Namen nennen, erleichtert dies die Aufklärung und wir können Sie bei Rückfragen direkt kontaktieren.

Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Wir garantieren eine vertrauliche Bearbeitung. Hinweisgeber sind gesetzlich vor jeglichen Benachteiligungen geschützt. Weitere Informationen.

    Wie möchten Sie Ihre Meldung einreichen? *

    Wichtiger Hinweis: Bei einer anonymen Meldung über dieses Formular ist eine Rückmeldung technisch nur möglich, wenn Sie uns einen anonymen Kommunikationsweg (z. B. eine anonyme E-Mail-Adresse von einem Anbieter wie ProtonMail o.ä.) mitteilen.

    Ihre Kontaktdaten:





    Um welche Art von Vorfall oder Risiko handelt es sich? *


    Wo und wann hat sich der Vorfall ereignet? (Ist er noch aktuell?) *

    Welche Personen sind an dem Vorfall beteiligt oder davon betroffen? *

    Detaillierte Schilderung des Sachverhalts: *

    Besteht die Gefahr einer Wiederholung oder sind weitere Folgen absehbar? *

    Gibt es Zeugen oder Personen, die ebenfalls Kenntnis von diesem Vorfall haben? *

    Möchten Sie uns noch weitere hilfreiche Informationen oder Anmerkungen mitteilen?

    *Pflichtfeld

    Hinweisgeberschutzsystem der Schnekenburger Steuerberatungsgesellschaft

    Als Steuerberatungsgesellschaft fühlen wir uns höchsten ethischen Standards und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Zur frühzeitigen Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und zum Schutz unserer Integrität haben wir gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein internes Meldesystem eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass Informationen, die der steuerberaterlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber unseren Mandanten unterliegen, nur im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen gemeldet werden dürfen.

    1. Wer ist meldeberechtigt?

    Unser Meldesystem steht allen Mitarbeitern, Auszubildenden, ehemaligen Beschäftigten sowie unseren Dienstleistern und Partnern offen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für unsere Kanzlei Kenntnis von Verstößen erlangt haben.

    2. Was kann gemeldet werden?

    Gegenstand einer Meldung können Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien sein, die im Kontext unserer Kanzleitätigkeit stehen, insbesondere:

    1. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Korruption

    Hierbei handelt es sich um klassische Vermögensdelikte.

    • Beispiele: Entwendung von Kanzleieigentum, Manipulation von Abrechnungen, Annahme von Schmiergeldern oder Geschenken zur Bevorzugung bestimmter Dienstleister.

    2. Verstoß gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht

    Dies betrifft das faire Verhalten am Markt.

    • Beispiele: Illegale Preisabsprachen mit anderen Kanzleien, Aufteilung von Marktgebieten oder der Austausch sensibler Wettbewerbsinformationen, die den freien Wettbewerb behindern.

    3. Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (GwG)

    Ein Bereich von besonderer Bedeutung für die Einhaltung berufsrechtlicher Sorgfaltspflichten.

    • Beispiele: Missachtung von Identifizierungspflichten („Know Your Customer“), Nichtmeldung von Verdachtsfällen bei Mandanten oder bewusste Umgehung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention.

    4. Verstoß gegen Menschenrechts-, Arbeitsschutz- oder Gesundheitsschutzvorschriften

    Hier geht es um die körperliche und rechtliche Sicherheit von Personen.

    • Beispiele: Missachtung von Brandschutzvorschriften, gefährliche Arbeitsbedingungen, systematische Überschreitung von Arbeitszeiten oder Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.

    5. Verstoß gegen Richtlinien oder Sicherheitsvorschriften (z.B. Code of Conduct)

    Das betrifft die internen „Spielregeln“ der Kanzlei.

    • Beispiele: Missbrauch von IT-Berechtigungen, Verstoß gegen interne Geheimhaltungsvorgaben oder Handlungen, die gegen die erklärten Werte und ethischen Standards der Kanzlei verstoßen.

    6. Grob unangemessenes Sozialverhalten (z.B. Mobbing, (sexuelle) Belästigung, üble Nachrede)

    Hier steht das zwischenmenschliche Arbeitsklima im Fokus.

    • Beispiele: Systematische Ausgrenzung von Kollegen, verbale oder körperliche Übergriffe, Verbreitung von Unwahrheiten oder Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Religion.

    7. Datenschutzverletzungen

    Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO).

    • Beispiele: Unberechtigte Weitergabe von Mandantendaten an Dritte, Verlust von Datenträgern mit sensiblen Inhalten oder unzureichende Sicherung von IT-Systemen gegen unbefugte Zugriffe.

     

    3. Ablauf des Meldeverfahrens

    1. Abgabe der Meldung: Über das oben stehende Formular oder externe Meldestellen (auf Wunsch vollständig anonym).

    2. Bestätigung: Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. (Sofern eine Kontaktmöglichkeit wie z.b E-Mail, Telefon oder anonyme E-Mail-Adresse besteht)

    3. Inhaltliche Prüfung: Die Meldestelle prüft den Hinweis unter Wahrung striktester Vertraulichkeit.

    4. Abschluss & Rückmeldung: Spätestens nach 3 Monaten informieren wir Sie über das Ergebnis der Prüfung und eingeleitete Folgemaßnahmen. (Sofern eine Kontaktmöglichkeit wie z.b E-Mail, Telefon oder anonyme E-Mail-Adresse besteht)

     

    Kontakt zur internen Meldestelle

    Um eine objektive und fachgerechte Prüfung Ihrer Hinweise zu garantieren, haben wir zwei spezialisierte Ansprechpartner benannt. Beide Personen verfügen über die gesetzlich erforderliche Fachkunde durch entsprechende Hinweisgeberschutz-Zertifizierungen und agieren in ihrer Funktion unabhängig und weisungsfrei.

    Zuständige Ansprechpartner:

    • Tanja G.

    • Michael S.

    Sie erreichen unsere interne Meldestelle über folgende Kanäle:

    Externe Meldestellen

    Sie haben zudem das gesetzliche Recht, sich an externe Meldestellen des Bundes zu wenden. Die zentrale Stelle ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BfJ unter: Link zum Bundesamt für Justiz(BfJ).