Hinweisgeberschutzsystem nach dem HinSchG
Hier können Sie Verstöße gegen Gesetze oder interne Richtlinien sicher melden. Ihre Meldung kann anonym oder unter Angabe Ihrer Kontaktdaten erfolgen. Wenn Sie Ihren Namen nennen, erleichtert dies die Aufklärung und wir können Sie bei Rückfragen direkt kontaktieren.
Ihre Sicherheit ist uns wichtig: Wir garantieren eine vertrauliche Bearbeitung. Hinweisgeber sind gesetzlich vor jeglichen Benachteiligungen geschützt. Weitere Informationen.
*Pflichtfeld
Hinweisgeberschutzsystem der Schnekenburger Steuerberatungsgesellschaft
Als Steuerberatungsgesellschaft fühlen wir uns höchsten ethischen Standards und der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften verpflichtet. Zur frühzeitigen Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten und zum Schutz unserer Integrität haben wir gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ein internes Meldesystem eingerichtet. Bitte beachten Sie, dass Informationen, die der steuerberaterlichen Verschwiegenheitspflicht gegenüber unseren Mandanten unterliegen, nur im Rahmen der gesetzlichen Ausnahmen gemeldet werden dürfen.
1. Wer ist meldeberechtigt?
Unser Meldesystem steht allen Mitarbeitern, Auszubildenden, ehemaligen Beschäftigten sowie unseren Dienstleistern und Partnern offen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit für unsere Kanzlei Kenntnis von Verstößen erlangt haben.
2. Was kann gemeldet werden?
Gegenstand einer Meldung können Verstöße gegen Gesetze und Richtlinien sein, die im Kontext unserer Kanzleitätigkeit stehen, insbesondere:
1. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Korruption
Hierbei handelt es sich um klassische Vermögensdelikte.
Beispiele: Entwendung von Kanzleieigentum, Manipulation von Abrechnungen, Annahme von Schmiergeldern oder Geschenken zur Bevorzugung bestimmter Dienstleister.
2. Verstoß gegen Wettbewerbs- bzw. Kartellrecht
Dies betrifft das faire Verhalten am Markt.
Beispiele: Illegale Preisabsprachen mit anderen Kanzleien, Aufteilung von Marktgebieten oder der Austausch sensibler Wettbewerbsinformationen, die den freien Wettbewerb behindern.
3. Verstoß gegen das Geldwäschegesetz (GwG)
Ein Bereich von besonderer Bedeutung für die Einhaltung berufsrechtlicher Sorgfaltspflichten.
Beispiele: Missachtung von Identifizierungspflichten („Know Your Customer“), Nichtmeldung von Verdachtsfällen bei Mandanten oder bewusste Umgehung interner Sicherungsmaßnahmen zur Geldwäscheprävention.
4. Verstoß gegen Menschenrechts-, Arbeitsschutz- oder Gesundheitsschutzvorschriften
Hier geht es um die körperliche und rechtliche Sicherheit von Personen.
Beispiele: Missachtung von Brandschutzvorschriften, gefährliche Arbeitsbedingungen, systematische Überschreitung von Arbeitszeiten oder Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz.
5. Verstoß gegen Richtlinien oder Sicherheitsvorschriften (z.B. Code of Conduct)
Das betrifft die internen „Spielregeln“ der Kanzlei.
Beispiele: Missbrauch von IT-Berechtigungen, Verstoß gegen interne Geheimhaltungsvorgaben oder Handlungen, die gegen die erklärten Werte und ethischen Standards der Kanzlei verstoßen.
6. Grob unangemessenes Sozialverhalten (z.B. Mobbing, (sexuelle) Belästigung, üble Nachrede)
Hier steht das zwischenmenschliche Arbeitsklima im Fokus.
Beispiele: Systematische Ausgrenzung von Kollegen, verbale oder körperliche Übergriffe, Verbreitung von Unwahrheiten oder Diskriminierung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Religion.
7. Datenschutzverletzungen
Verstöße gegen den Schutz personenbezogener Daten (DSGVO).
Beispiele: Unberechtigte Weitergabe von Mandantendaten an Dritte, Verlust von Datenträgern mit sensiblen Inhalten oder unzureichende Sicherung von IT-Systemen gegen unbefugte Zugriffe.
3. Ablauf des Meldeverfahrens
Abgabe der Meldung: Über das oben stehende Formular oder externe Meldestellen (auf Wunsch vollständig anonym).
Bestätigung: Sie erhalten innerhalb von 7 Tagen eine Eingangsbestätigung. (Sofern eine Kontaktmöglichkeit wie z.b E-Mail, Telefon oder anonyme E-Mail-Adresse besteht)
Inhaltliche Prüfung: Die Meldestelle prüft den Hinweis unter Wahrung striktester Vertraulichkeit.
Abschluss & Rückmeldung: Spätestens nach 3 Monaten informieren wir Sie über das Ergebnis der Prüfung und eingeleitete Folgemaßnahmen. (Sofern eine Kontaktmöglichkeit wie z.b E-Mail, Telefon oder anonyme E-Mail-Adresse besteht)
Kontakt zur internen Meldestelle
Um eine objektive und fachgerechte Prüfung Ihrer Hinweise zu garantieren, haben wir zwei spezialisierte Ansprechpartner benannt. Beide Personen verfügen über die gesetzlich erforderliche Fachkunde durch entsprechende Hinweisgeberschutz-Zertifizierungen und agieren in ihrer Funktion unabhängig und weisungsfrei.
Zuständige Ansprechpartner:
Tanja G.
Michael S.
Sie erreichen unsere interne Meldestelle über folgende Kanäle:
Per E-Mail: hinweisgeber@schnekenburger-stb.de
(Hinweis: Der Zugriff ist auf die oben genannten zertifizierten Personen beschränkt.)
Falls Sie mit uns verschlüsselt per E-Mail Kontakt aufnehmen möchten, finden Sie hier das passende öffentliche S/MIME-Zertifikat zum Download- Per Formular: Hier gehts zum Formular
(Hinweis: Der Zugriff ist auf die oben genannten zertifizierten Personen beschränkt.)
Externe Meldestellen
Sie haben zudem das gesetzliche Recht, sich an externe Meldestellen des Bundes zu wenden. Die zentrale Stelle ist das Bundesamt für Justiz (BfJ). Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des BfJ unter: Link zum Bundesamt für Justiz(BfJ).