Meldepflicht elektronischer Kassen

Frist: Bitte senden Sie uns das ausgefüllte Formular bis spätestens 30.06.2025 zu.

Ohne Rückmeldung bis zu diesem Termin gehen wir davon aus, dass Sie die Meldung selbst übernehmen.

Für Aufträge, die uns erst im Juli 2025 erreichen, können wir keine fristgerechte Meldung mehr garantieren.